Als Wahlärztin nehme ich mir viel Zeit für meine Patienten – und Zeit ist leider keine Leistung im Sinne der Krankenkassen.
Ich habe keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet, dass ich Untersuchungen und Behandlungen nicht auf Krankenschein durchführen kann, sondern diese sind vom Patienten zunächst selbst privat (und bar) zu bezahlen.
Mit der Honorarnote, die Sie von mir erhalten und der Zahlungsbestätigung können Sie bei Ihrer Krankenkasse um Kostenersatz ansuchen. Zu diesem Zweck erhalten Sie von mir ein Formular, in dem Sie nur mehr Ihre Kontonummer einsetzen müssen.
Bitte beachten Sie: Die Krankenkasse refundiert dem Patienten beim Besuch eines Wahlarztes 80% (KFA: 100%) des Betrages, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten hätte (nicht des Gesamthonorars).

Informationen zu den Wahlarztkostenrückersätzen finden Sie unter:
https://www.aekwien.at/web/wien/wahlarztkostenrueckersaetze

Die Tarife der KFA entsprechen im wesentlichen denen der BVA, allerdings erstattet die KFA dem Patienten 100% des Honorars zurück, das ein Kassendermatologe bekommen hätte.

Falls Sie im selben Quartal bereits einen Kassendermatologen aufgesucht haben, zahlt die Krankenkasse keinen Kostenersatz für den zusätzlichen Besuch eines Wahlarztes.

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